Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
Voraussetzungen:
Das Berufsgrundbildungsjahr ist eine einjährige Vollzeitschule.
Aufnahmevoraussetzung sind der Hauptschulabschluss und ein Praktikumsbetrieb passend zum gewählten Berufsfeld.
Außerdem darf mit dem Schuleintritt am 01.08. das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht sein.
Diese Berufsfelder stehen zur Wahl:
▪Produktion und Dienstleistung in Umwelt und Landwirtschaft
▪Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung
▪Körperpflege/Kosmetik
▪Wirtschaft/Verwaltung (Verkauf und Lager/Logistik)
▪Farbtechnik und Raumgestaltung
Organisation und Ablauf:
Berufsschule an 3 Tagen pro Woche:
-2 Tage Berufsschulunterricht im 1. Ausbildungsjahr des gewählten Bereiches
-1 Tag fachpraktische Beschulung
Praktikum im selbst gesuchten Betrieb
-2 Tage pro Woche
Das BGJ kann als erstes Ausbildungsjahr anerkannt werden und die Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis erfolgen
Aufnahmeantrag BGJ
(Bitte elektronisch ausfüllen!)
Hinweis für Apple User (IPad, IPhone): Im Kontextmenü des Safari-Browsers auf "Markieren" und anschließend "Ausfüllen von Formularen" gehen
Datenschutzrechtliche Erklärung
(Bitte elektronisch ausfüllen!)
Nachweis Masernschutz
(Bitte elektronisch ausfüllen!)
