Fachkraft für Gastronomie (rehaspezifisch)
Ausschließlich Ausbildung nach §65 BBiG / §42q HwO (gestreckte Ausbildung)
Dauer der Ausbildung: 3 Jahre
Ansprechpartner: Frau Schrammel | e-mail: schrammel.e@gesa-ag.de
Voraussetzungen
-Kontaktbereitschaft
-Merkfähigkeit und rechnerische Fähigkeiten
-Gute Beobachtungsgabe
-Körperliche Belastbarkeit
Tätigkeiten im Beruf:
Fachkräfte im Gastgewerbe betreuen, bedienen und beraten Gäste. Sie nehmen zum Beispiel im Restaurant Bestellungen entgegen und servieren Speisen oder schenken an der Bar Getränke aus. Auch dekorieren sie Tische und bauen Büfetts auf. In der Küche bereiten sie einfache Gerichte zu, garnieren kalte Platten oder richten das Frühstücksbüfett an. Im Zimmerservice sorgen sie dafür, dass die Räume für die Gäste sauber und einladend hergerichtet werden und immer ausreichend frische Wäsche vorhanden ist.
Ausbildungsinhalte:
-Speisen und Getränke servieren
-Zubereitung von einfachen Speisen und Getränken
-Präsentation der Speisen beim Gast, Dekoration von Räumen und Tafeln
-Betreuung der Gäste- Zimmerservice
-Einführung in die Lagerhaltung
Beschäftigungsbetriebe:
in gastronomischen Betrieben, zum Beispiel in Cafés, Restaurants, Kantinen oder Cateringfirmen, in der Hotellerie und Freizeitwirtschaf
Ansprechpartner: Frau Schrammel | e-mail: schrammel.e@gesa-ag.de