AUSBILDUNG ZUM/ZUR ZAHNMEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN (IM BEWÄHRTEN TEILZEITMODELL 2-2-1)
Teilzeitmodell bedeutet:
Ausbildungsdauer insgesamt 3 Jahre
Im 1. und 2. Ausbildungsjahr 3 Tage Praxis und 2 Tage Schule
Im 3. Ausbildungsjahr 4 Tage Praxis und 1 Tag Schule
Ansprechpartner: Herr Beyer-Festerling: beyer-festerling.m@gesa-ag.de
Ausbildungsgliederung:
Schulische Ausbildung:
-allgemeinbildender sowie berufsbezogener Unterricht unter Einbeziehung moderner digitaler Ausstattung u. a. mit iPads
Praktische Ausbildung:
-in der Zahnarztpraxis
Zugangsvoraussetzungen:
Realabschluss wünschenswert
Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes (Berufstauglichkeit)
Persönliche Voraussetzungen:
Organisationstalent und Verantwortungsbewusstsein
Interesse an (zahn-)medizinischem Fachwissen
Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen
Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
Ausbildungsinhalte:
Empfangen und Begleiten von Patienten, Praxisabläufe und Praxishygiene organisieren, Warenverwaltung
endodontische Behandlungen und Kariestherapie begleiten, Röntgenmaßnahmen vorbereiten
Tätigkeiten im Beruf:
Zahnmedizinische Fachangestellte organisieren den Praxisablauf. Sie assistieren bei Untersuchungen, betreuen Patienten während der gesamten Behandlung, dokumentieren die ausgeführten Tätigkeiten und erledigen den Schriftverkehr mit Krankenkassen etc.
Beschäftigungsbetriebe:
Zahnarztpraxen, kieferorthopädische und kieferchirurgische Praxen, Zahnkliniken
Ansprechpartner: Herr Beyer-Festerling: beyer-festerling.m@gesa-ag.de