AUSBILDUNG ZUM/ZUR ZAHNMEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN (IM BEWÄHRTEN TEILZEITMODELL 2-2-1)


Teilzeitmodell bedeutet:

  • Ausbildungsdauer insgesamt 3 Jahre

  • Im 1. und 2. Ausbildungsjahr 3 Tage Praxis und 2 Tage Schule

  • Im 3. Ausbildungsjahr 4 Tage Praxis und 1 Tag Schule

Ansprechpartner: Herr Beyer-Festerling: beyer-festerling.m@gesa-ag.de

Ausbildungsgliederung:

Schulische Ausbildung:

-allgemeinbildender sowie berufsbezogener Unterricht unter Einbeziehung moderner digitaler Ausstattung u. a. mit iPads

Praktische Ausbildung:

-in der Zahnarztpraxis

Zugangsvoraussetzungen:

  • Realabschluss wünschenswert

  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes (Berufstauglichkeit)

Persönliche Voraussetzungen:

  • Organisationstalent und Verantwortungsbewusstsein

  • Interesse an (zahn-)medizinischem Fachwissen

  • Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen

  • Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis

Ausbildungsinhalte:

Empfangen und Begleiten von Patienten, Praxisabläufe und Praxishygiene organisieren, Warenverwaltung
endodontische Behandlungen und Kariestherapie begleiten, Röntgenmaßnahmen vorbereiten

Tätigkeiten im Beruf:

Zahnmedizinische Fachangestellte organisieren den Praxisablauf. Sie assistieren bei Untersuchungen, betreuen Patienten während der gesamten Behandlung, dokumentieren die ausgeführten Tätigkeiten und erledigen den Schriftverkehr mit Krankenkassen etc.

Beschäftigungsbetriebe:

Zahnarztpraxen, kieferorthopädische und kieferchirurgische Praxen, Zahnkliniken

Ansprechpartner: Herr Beyer-Festerling: beyer-festerling.m@gesa-ag.de

Stellenbörse ausbildender Zahnarztpraxen

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