Informationen zur Erfüllung der Berufsschulpflicht

1. Berufsschulpflicht

Auszug aus dem § 28 SächsSchulG – Dauer und Ende der Schulpflicht

(1) Die Schulpflicht gliedert sich … die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (Berufsschulpflicht).
(2) Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Schuljahre; die Berufsschulpflicht dauert in der Regel drei Schuljahre.
(3) Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
(4) Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen.
(5) Die Berufsschulpflicht wird vorzeitig für beendet erklärt, wenn der Jugendliche einen mindestens einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgang an einer berufsbildenden Schule regelmäßig besucht hat oder die Schulaufsichtsbehörde feststellt, dass er anderweitig hinreichend ausgebildet ist. Sie lebt wieder auf, wenn der Jugendliche ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt.

2. Anmeldung zum Besuch der Berufsschule für 1 oder 2 Tage / Woche

Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern oder einer unterschriftsberechtigten Person mit dem berufsschulpflichtigen Schüler nach Terminvereinbarung im Sekretariat.

Unser Sekretariat ist wie folgt geöffnet von Montag – Donnerstag von 7.00 – 16.30 Uhr sowie am Freitag von 7.00 – 15.00 Uhr geöffnet. In den Ferien gelten gesonderte Öffnungszeiten.

Unsere Postanschrift:

Adolph-Kolping-Schule Dresden
Weberplatz 2
01217 Dresden

E-Mail: info@aksdresden.de

Anmeldeunterlagen 2024/25 

Vor dem Termin sind per Post oder E-Mail einzureichen:

*Lebenslauf mit Passfoto für die Schülerakte
*Zeugniskopie der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule und Berufsschule

Zum Termin sind zwingend mitzubringen:

*Aufnahmeantrag zur Erfüllung der Berufsschulpflicht
*Datenschutzrechtliche Erklärung
*Impfausweis (Nachweis Masern)
*Feststellungsbescheid des sonderpädagogischen Förderbedarfs
*Vorhandene Sportbefreiungen, Nachweise gesundheitlicher Einschränkungen

Sie erhalten nach Anmeldung einen Teilnehmervertrag sowie einen Stundenplan der zugeteilten Klasse.

Allgemeine Informationen zum Schulstart und Schuljahr

1. Dauer des Schulbetriebes | Klassenbezeichnungen | Stundenplan

Wann das Schuljahr für Sie beginnt, entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben (Download). Über den Ablauf der ersten Schulwoche (Klassenzuweisung/Stundenplan) werden Sie ca. 1 Woche vor dem Schulstart per E-Mail informiert.

2. Änderungen von Schülerdaten

Bitte informieren Sie unser Sekretariat formlos per E-Mail über Änderungen von Schülerdaten, zum Beispiel bei Abmeldung vom Schulbesuch, Wohnungswechsel, Kontaktdaten u. a.

2. Informationen

Alle Informationen unseres Schulalltages finden Sie auf unserer Homepage www.aksdd.de.

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