Antrag auf Erstellung einer Zeugniszweitschrift
Bei Verlust fertigt unsere Schule ein von uns ausgestelltes Zeugnis erneut aus (Zweitschrift), wenn uns die Urschrift vorliegt.
Zweitschriften tragen das Datum der Ausfertigung und werden durch die Schulleiterin unterschrieben und gesiegelt.
Die Ausstellung der Zweitschrift ist gemäß der aktuellen Gebührenordnung unserer Schulen kostenpflichtig. Die Aushändigung erfolgt nur gegen Barzahlung.