Informationen zur Erfüllung der Berufsschulpflicht

1. Berufsschulpflicht

Auszug aus dem § 28 SächsSchulG – Dauer und Ende der Schulpflicht

(1) Die Schulpflicht gliedert sich … die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (Berufsschulpflicht).
(2) Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Schuljahre; die Berufsschulpflicht dauert in der Regel drei Schuljahre.
(3) Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
(4) Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen.
(5) Die Berufsschulpflicht wird vorzeitig für beendet erklärt, wenn der Jugendliche einen mindestens einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgang an einer berufsbildenden Schule regelmäßig besucht hat oder die Schulaufsichtsbehörde feststellt, dass er anderweitig hinreichend ausgebildet ist. Sie lebt wieder auf, wenn der Jugendliche ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt.

 

Voraussetzungen

▪ für Schüler, die über einen allgemeinbildenden Schulabschluss verfügen und mit Beginn der Berufsschulpflicht kein Ausbildungsverhältnis nachweisen können

▪ bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

 

Ziel | Dauer | Inhalte

▪ Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Berufsschulpflicht

 ▪ schulische Bildung an 1 oder 2 Tagen pro Woche

▪ Unterricht in allgemeinbildenden Fächern:
    • Deutsch    • Mathematik    • Wirtschafts- und Sozialkunde    • Fachunterricht

Bewerbung

▪ Die Bewerbung kann mit dem ausgefüllten Aufnahmeantrag und den geforderten Unterlagen

    • per E-Mail im PDF-Format an info@aksdresden.de
    • per Post oder
    • persönlich im Schulsekretariat eingereicht werden

 

Aufnahme / Schulvertragsunterzeichnung

▪ Nach Prüfung Ihrer Bewerbung durch unsere Schulleitung und der Zusage für einen Schulplatz vereinbart unser Sekretariat mit dem/den Sorgeberechtigten einen Termin für die Aufnahme bzw. Schulvertragsunterzeichnung.

Mit dem Schulvertrag erhalten Sie dann Ihren

    • Stundenplan
    • Schuljahresdurchlaufplan mit Ferienzeiten sowie die
    • Ermäßigungsberechtigung für die Beantragung bzw. Fortführung des Bildungstickets

Anmeldeunterlagen

Vor dem Termin sind per Post oder E-Mail einzureichen:

*Lebenslauf mit Passfoto für die Schülerakte
*Zeugniskopie der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule und Berufsschule

 

Anmeldeunterlagen

Zum Termin sind zwingend mitzubringen:

*Schulformulare: Schülerdaten | Datenschutzrechtliche Erklärung
*Impfausweis (Nachweis Masern)
*Feststellungsbescheid des sonderpädagogischen Förderbedarfs
*Vorhandene Sportbefreiungen, Nachweise gesundheitlicher Einschränkungen

Sie erhalten nach Anmeldung einen Teilnehmervertrag sowie einen Stundenplan der zugeteilten Klasse.

 

Anmeldeunterlagen 2026/27

2026/27 Aufnahmeantrag
(Bitte elektronisch ausfüllen!)
Hinweis für Apple User (IPad, IPhone): Im Kontextmenü des Safari-Browsers auf "Markieren" und anschließend "Ausfüllen von Formularen" gehen

Datenschutzrechtliche Erklärung
(Bitte elektronisch ausfüllen!)

Nachweis Masernschutz
(Bitte elektronisch ausfüllen!)

Allgemeine Informationen zum Schulstart und Schuljahr

1. Dauer des Schulbetriebes | Klassenbezeichnungen | Stundenplan

Wann das Schuljahr für Sie beginnt, entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben (Download). Über den Ablauf der ersten Schulwoche (Klassenzuweisung/Stundenplan) werden Sie ca. 1 Woche vor dem Schulstart per E-Mail informiert.

2. Änderungen von Schülerdaten

Bitte informieren Sie unser Sekretariat formlos per E-Mail über Änderungen von Schülerdaten, zum Beispiel bei Abmeldung vom Schulbesuch, Wohnungswechsel, Kontaktdaten u. a.

2. Informationen

Alle Informationen unseres Schulalltages finden Sie auf unserer Homepage www.aksdd.de.

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